Überarbeitete Fassung, beschlossen auf der JHV am 21.06.2011
§ 1 Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
§ 2 Es sind folgende Beiträge zu entrichten:
1. Privatpersonen 30,00 Euro
in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag 15,00 Euro
2. Privatzimmervermieter 30,00 Euro
3. Vereine, Vereinigungen, Verbände etc. 60,00 Euro
4. Wissenschaftliche und kulturelle Institutionen bis 50 Beschäftigte 100,00 Euro
ab 51 Beschäftigte 160,00 Euro
5. Gewerbetreibende, Firmen, Gaststätten, sonst. touristische Einrichtungen:
bis 6 Beschäftigte 50,00 Euro
7 bis 20 Beschäftigte 100,00 Euro
ab 21 Beschäftigte 160,00 Euro
6. Hotels pro Bett (Mindestbetrag 60,- Euro) 2,00 Euro
7. Pensionen, Fremdenheime, Jugendherbergen und artverwandte
Einrichtungen pro Bett (Mindestbetrag 40,- Euro) 1,50 Euro
8. Für Mitglieder wird ein Höchstbeitrag von 400,- Euro festgelegt.
9. Fördermitglieder entrichten einen Betrag ihrer Wahl, mindestens jedoch 300,00 Euro
Zahlungsfristen
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 31.01. für das laufende Jahr fällig. Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.01 - 30.06. des laufenden Jahres eintreten, haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.07. - 31.12. des laufenden Jahres eintreten, bezahlen die Hälfte des Jahresbeitrages. Dieser ist drei Wochen nach der Aufnahmebestätigung fällig.
Wenn nach der dritten Zahlungserinnerung der Beitrag vom Mitglied immer noch nicht entrichtet wurde, wird ein Antrag vom Schatzmeister an den Vorstand des Vereins gestellt, dieses Mitglied auszuschließen.
Die Beitragsforderung bleibt auch im Falle von Ausschluss bestehen und wird ggf. per Rechtshilfe durchgesetzt.
Weimar, Datum der Änderung der Beitragsordnung: 21.06.2011