Überarbeitete Fassung, beschlossen auf der JHV am 21.06.2011
An der Jahreshauptversammlung im März 2026 wurde eine Beitragsanpassung verabschiedet, die ab dem 01.01.2027 gültig ist.
§ 1 Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
§ 2 Es sind folgende Beiträge zu entrichten: ab 01.01.2027:
1. Privatpersonen 30,00 Euro 37,50 Euro
in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag 15,00 Euro
2. Vereine, Vereinigungen, Verbände etc. 60,00 Euro 75,00 Euro
3. Wissenschaftliche und kulturelle Institutionen 160,00 Euro 200,00 Euro
4. Gewerbetreibende, Firmen, Gaststätten, sonst. touristische Einrichtungen:
bis 6 Beschäftigte 50,00 Euro 62,50 Euro
7 bis 20 Beschäftigte 100,00 Euro 125,00 Euro
ab 21 Beschäftigte 160,00 Euro 200,00 Euro
5. Hotels pro Bett (Mindestbetrag 60,- Euro, dann 100,00) 2,00 Euro 2,50 Euro
6. Pensionen, Fremdenheime, Jugendherbergen und artverwandte
Einrichtungen pro Bett (Mindestbetrag 40,- Euro, dann 60,00 Euro) 1,50 Euro 1.88 Euro
7. Für Mitglieder wird ein Höchstbeitrag von 400,- Euro festgelegt. 500,00 Euro
8. Fördermitglieder entrichten einen Betrag ihrer Wahl, mindestens jedoch 300,00 Euro
Zahlungsfristen
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 31.01. für das laufende Jahr fällig. Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.01 - 30.06. des laufenden Jahres eintreten, haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.07. - 31.12. des laufenden Jahres eintreten, bezahlen die Hälfte des Jahresbeitrages. Dieser ist drei Wochen nach der Aufnahmebestätigung fällig.
Wenn nach der dritten Zahlungserinnerung der Beitrag vom Mitglied immer noch nicht entrichtet wurde, wird ein Antrag vom Schatzmeister an den Vorstand des Vereins gestellt, dieses Mitglied auszuschließen.
Die Beitragsforderung bleibt auch im Falle von Ausschluss bestehen und wird ggf. per Rechtshilfe durchgesetzt.
Weimar, Datum der Änderung der Beitragsordnung: 21.06.2011